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RAVENS­BUR­GER GESCHENK-GUTSCHEIN

IMMER EIN PAS­SEN­DES GESCHENK 

Der Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schein ist das erfolg­reichs­te Stadt­mar­ke­ting­pro­jekt der Initia­ti­ve Ravens­burg (Stadt und Wifo) und wur­de 2001 in Koope­ra­ti­on mit der Kreis­spar­kas­se Ravens­burg ent­wi­ckelt. Im Janu­ar 2025 bekam der Geschenk­gut­schein einen Relaunch, das Design und auch die Abwick­lung im Hin­ter­grund wur­den moder­ni­siert und digitalisiert.

Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zum Ravens­bur­ger Geschenk­gut­schein fin­den Sie unter rv-gutschein.de.

Ab Aus­ga­be­jahr sind die Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schei­ne drei Jah­re gül­tig. Bar­aus­zah­lun­gen sind nicht möglich.

Die Gut­schei­ne kön­nen in vie­len Ravens­bur­ger Annah­me­stel­len ein­ge­löst wer­den. Am erfolg­rei­chen Stadt­mar­ke­ting­pro­jekt kön­nen nur Wifo-Mit­glie­der als Annah­me­stel­le des Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­scheins teilnehmen.

Die Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schei­ne kön­nen als  Sach­leis­tun­gen nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EstG für Arbeit­neh­mer, z.B. als Geburts­tags- oder Jubi­lä­ums­ge­schenk oder als Betei­li­gung an den Ben­zin­kos­ten ver­wen­det werden.

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Die aktu­el­len Annah­me­stel­len fin­den Sie unter rv-gutschein.de.

FAQ – Fre­quent­ly Asked Questions

Nein. Die Papier­gut­schei­ne müs­sen nicht umge­wan­delt wer­den. Sie kön­nen bis zum Ablauf ihrer Gül­tig­keit bei allen teil­neh­men­den Akzep­tanz­stel­len ein­ge­löst werden. 

Ab Aus­ga­be­jahr sind die Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schei­ne drei Jah­re gül­tig. Gut­schei­ne, die bei­spiels­wei­se im Lau­fe des Jah­res 2021 aus­ge­ge­ben wur­den, ver­fal­len zum 31.12.2024.

Alle Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schein wer­den bei Aus­ga­be von der Aus­ga­be­stel­le mit einem Datums­stem­pel ver­se­hen. Trotz­dem ist es mög­lich, dass Geschenk-Gut­schei­ne ohne Datums­stem­pel in Umlauf gekom­men sind.

Alle 10 Euro und 20 Euro Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schei­ne haben auf der Vor­der­sei­te im unte­ren Bereich eine Codier­zei­le. Die ers­te Num­mer ist die Scheck­num­mer. Die zwei­te Num­mer begin­nend mit DE ist das bezo­ge­ne Kon­to bei unse­rem Pro­jekt­part­ner Kreis­spar­kas­se Ravens­burg. Anhand des bezo­ge­nen Kon­tos lässt sich das Aus­ga­be­jahr feststellen. 

  • DE44 .… .… .… ..62 94 Aus­ga­be­jahr 2023 + 2024
  • DE49 .… .… .… ..75 71 Aus­ga­be­jahr 2022
  • DE98 .… .… .… ..01 90 Aus­ga­be­jahr 2021
  • DE46 .… .… .… ..13 29 Aus­ga­be­jahr 2020 
  • DE13 .… .… .… ..31 93 Aus­ga­be­jahr 2019
  • DE52 .… .… .… ..58 95 Aus­ga­be­jahr 2018
  • DE31 .… .… .… ..78 34 Aus­ga­be­jahr 2017
  • DE44 .… .… .… ..22 92 Aus­ga­be­jahr 2012 – 2016
  • DE57 .… .… .… ..07 36 Aus­ga­be­jahr 2009 – 2011
  • DE97 .… .… .… ..09 07 Aus­ga­be­jahr 2007 + 2008
  • DE65 .… .… .… ..35 23 Aus­ga­be­jahr 2004 – 2006
  • DE58 .… .… .… ..21 11 Aus­ga­be­jahr 2002 – 2003

Arbeit­ge­ber­kon­to:

  • 50 Euro-Gut­schei­ne: DE28 … … … ..1204 muss vom Arbeit­ge­ber gestem­pelt sein mit Ausgabemonat. 

Bei Fra­gen dazu ger­ne mit dem Arbeit­ge­ber oder Wifo-Büro Kon­takt aufnehmen.

Alle Arbeit­ge­ber-Geschenk-Gut­schein müs­sen auf der Vor­der­sei­te bei Aus­ga­be an den Arbeit­neh­mer vom Arbeit­ge­ber mit Datums­an­ga­be (Monat und Jahr des Sach­be­zugs) ver­se­hen wer­den. Trotz­dem kann es vor­kom­men, dass Arbeit­ge­ber-Geschenk-Gut­schei­ne vom Arbeit­ge­ber ohne Datums­an­ga­be an die Mitarbeiter*innen aus­ge­ge­ben wur­den. Bit­te mel­den Sie sich bei Unklar­hei­ten, ob der Arbeit­ge­ber-Geschenk-Gut­schein abge­lau­fen ist oder nicht, in der Per­so­nal­ab­tei­lung Ihres Arbeitgebers. 

Die ab 01.01.2025 noch gül­ti­gen Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schei­ne (Ablauf­frist 3 Jah­re nach Aus­ga­be­jahr) wer­den anhand der jewei­li­gen Gut­schein­num­mern auto­ma­tisch zu Beginn des Jah­res von der Stadt­mar­ke­ting GmbH Ravens­burg in das neue digi­ta­le Gut­schein-Sys­tem ein­ge­pflegt. Lösen Sie ab dem 01.01.2025 – wie gewohnt –  Ihre noch gül­ti­gen hap­ti­schen Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schein bei den Annah­me­stel­len ein. Die neu­en Scheck­kar­ten kön­nen cent­ge­nau beim Ein­kauf inner­halb der drei­jäh­ri­gen Frist ein­ge­löst werden. 

Bar­aus­zah­lun­gen und Rest­aus­zah­lun­gen sind beim Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schein nicht möglich.

Mit dem Alt-Gut­schein in Papier­form ist eine Teil­ein­lö­sung lei­der nicht mög­lich. Mit dem neu­en digi­ta­len Geschenk­gut­schein im Scheck­kar­ten-For­mat kann das vor­han­de­ne Gut­ha­ben auf­ge­teilt wer­den. Der Rest bleibt auf der Karte.

Nein. Der Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schein ist online (in den web­shops der Annah­me­stel­len) nicht einlösbar.

Nein. Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schei­ne kann man nicht umtau­schen oder als Zah­lungs­mit­tel z.B. für den Kauf von neu­en Ravens­bur­ger Geschenk-Gut­schei­nen einsetzen.