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Mit­glied­schaft

All­ge­mei­ne Geschäfts-Bedingungen

Mit­glied des Ver­eins Wirt­schafts­fo­rum Pro Ravens­burg e.V. kann jede natür­li­che und juris­ti­sche Per­son wer­den, die ihren Wohn- oder Geschäfts­sitz in Ravens­burg hat. Per­so­nen, die die­se Vor­aus­set­zun­gen nicht erfül­len, kön­nen Mit­glied wer­den, sofern ihr Anteil an der Gesamt­mit­glie­der­zahl unter 50 % bleibt. Vor­aus­set­zung für den Erwerb der Mit­glied­schaft ist ein schrift­li­cher Auf­nah­me­an­trag, der an den Vor­stand zu rich­ten ist. Der Vor­stand ent­schei­det über den Auf­nah­me­an­trag nach frei­em Ermes­sen. Bei Ableh­nung des Antrags ist er nicht ver­pflich­tet, dem Antrag­stel­ler die Grün­de mitzuteilen.

Die Mit­glied­schaft endet durch Tod, Aus­schluss oder Aus­tritt aus dem Ver­ein. Der Aus­tritt erfolgt durch schrift­li­che Erklä­rung gegen­über dem Vor­stand. Der Aus­tritt kann nur zum Ende eines Jah­res erklärt wer­den, wobei eine Kün­di­gungs­frist von sechs Mona­ten ein­zu­hal­ten ist. Der Aus­schluss kann erfol­gen, wenn ein Mit­glied trotz Mah­nung mit der Zah­lung eines Bei­tra­ges län­ger als zwei Mona­te im Rück­stand ist. Der Aus­schluss darf jedoch erst erfol­gen, wenn die­ser dem Mit­glied schrift­lich ange­droht wur­de. Ein Aus­schluss kann auch erfol­gen, wenn ein Mit­glied schuld­haft in gro­ber Wei­se die Inter­es­sen des Ver­eins ver­letzt. Vor dem Aus­schluss ist dem Mit­glied Gele­gen­heit zur münd­li­chen oder schrift­li­chen Stel­lung­nah­me zu geben.  Mit Been­di­gung der Mit­glied­schaft erlö­schen alle Rech­te aus dem Mit­glied­schafts­ver­hält­nis; ein etwa­iger Anspruch des Ver­eins auf Zah­lung rück­stän­di­ger Bei­trä­ge bleibt unbe­rührt. Eine Rück­erstat­tung von Bei­trä­gen, Spen­den oder Ein­la­gen ist ausgeschlossen.

Die Mit­glied­schaft endet durch Tod, bei juris­ti­schen Per­so­nen mit deren Erlö­schen, Aus­schluss oder Aus­tritt aus dem Ver­einDie Mit­glied­schaft endet auch durch Strei­chung von der Mit­glie­der­lis­te gemäß § 4 Absatz (7) der Sat­zung des Wirt­schaft­fo­rums Pro Ravens­burg. Der Aus­tritt erfolgt durch schrift­li­che Erklä­rung gegen­über dem Vor­stand. Der Aus­tritt kann nur zum Ende eines Jah­res erklärt wer­den, wobei eine Kün­di­gungs­frist von sechs Mona­ten ein­zu­hal­ten ist.

Ein Mit­glied kann aus dem Ver­ein aus­ge­schlos­sen wer­den, wenn es

  • einen Jah­res­bei­trag trotz schrift­li­cher Mah­nung mit einer Frist­set­zung von min­des­tens vier Wochen nicht bezahlt hat,
  • den Ver­ein geschä­digt oder sonst gegen die Inter­es­sen des Ver­eins schwer­wie­gend ver­sto­ßen hat oder
  • in sei­ner Per­son einen sons­ti­gen wich­ti­gen Grund ver­wirk­licht hat.

Über den Aus­schluss eines Ver­eins­mit­glieds ent­schei­det der Vor­stand durch Beschluss. Vor Beschluss­fas­sung über die Aus­schlie­ßung ist dem betrof­fe­nen Mit­glied Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me mit einer Frist von min­des­tens vier Wochen zu geben. Der Aus­schlie­ßungs­be­schluss ist schrift­lich zu fas­sen und dem Mit­glied zuzu­sen­den. Gegen die Aus­schlie­ßung kann das betrof­fe­ne Mit­glied die nächs­te anste­hen­de Mit­glie­der­ver­samm­lung anru­fen. Bis zur Ent­schei­dung der Mit­glie­der­ver­samm­lung ruhen in die­sem Fall die Mit­glied­schafts­rech­te des betrof­fe­nen Mit­glieds. Ein Mit­glied kann durch schrift­li­chen Vor­stands­be­schluss von der Mit­glie­der­lis­te gestri­chen wer­den, wenn sein Auf­ent­halt unbe­kannt ist oder wenn es ver­stor­ben oder (bei juris­ti­schen Per­so­nen) gelöscht ist.

Mit den Mit­glieds­bei­trä­gen für das Wirt­schafts­fo­rum Pro Ravens­burg e.V. wer­den die in der Ver­eins­sat­zung gere­gel­ten Belan­ge finan­ziert. Mit den Mit­glieds­bei­trä­gen für die Stadt­mar­ke­ting GmbH Ravens­burg wer­den Stadt­mar­ke­ting­pro­jek­te und Stadt­mar­ke­ting­e­vents auch sol­che der Initia­ti­ve Ravens­burg (Stadt + Wifo) sowie die lau­fen­den Betriebs- und Per­so­nal­kos­ten der Stadt­mar­ke­ting GmbH Ravens­burg finanziert.

Erfül­lungs­ort ist Ravensburg.

Stadt­mar­ke­ting GmbH Ravensburg

  • Roß­bach­stra­ße 2 + 4, 88212 Ravensburg
  • Regis­ter­ge­richt Ulm HRB 551807
  • USt-Id.-Nr. DE 187 290 196
  • Geschäfts­füh­rer: Cle­mens Stadler