1. Auftrag im Sinn der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Einträge eines Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten im Ravensburger Einkaufsführer zum Zweck der Verbreitung.
2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Stadtmarketing GmbH und/oder die Kästel GbR nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch an die Stadtmarketing GmbH oder die Kästel GbR.
3. Probeabzüge vor Druckfreigabe des Ravensburger Einkaufsführers können an den Auftraggeber nicht geliefert werden.
4. Die Platzierungen von Standardeintrag und dazu gehörigem Bild obliegt der Stadtmarketing GmbH und kann auf unterschiedlichen Seiten im Ravensburger Einkaufsführer erfolgen.
5. Die Stadtmarketing GmbH gewährleistet für die zur Verfügung gestellten Fotos die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigen Abdruck des Eintrages Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Eintrages beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Eintrag zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Stadtmarketing GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Stadtmarketing GmbH darüber hinaus auch für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des Betreffenden Eintragsentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen und Verbreitung des Ravensburger Einkaufsführers geltend gemacht werden.
7. Die Rechnung wird sofort nach Veröffentlichung und Verbreitung des Ravensburger Einkaufsführers versandt. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Stadtmarketing GmbH berechtigt, die Veröffentlichung des Eintrages im Ravensburger Einkaufsführers von der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
8. Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet vier Monate nach Ablauf des Auftrages.
9. Erfüllungsort ist der Sitz der Stadtmarketing GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Stadtmarketing GmbH. So weit Ansprüche der Stadtmarketing GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist der Gerichtsstand Sitz der Stadtmarketing GmbH.
10. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt des Eintrages im Ravensburger Einkaufsführers. Die Stadtmarketing GmbH sowie die Kästel GbR sind von allen denkbaren Ansprüchen von Seiten Dritter, die wegen der Veröffentlichung des Eintrags geltend gemacht werden, freizustellen. Durch eine Auftragserteilung im Ravensburger Einkaufsführer verpflichtet sich der Auftraggeber, die Stadtmarketing GmbH sowie die Kästel GbR schadensfrei zu halten und alle Kosten zu übernehmen, die durch gerichtliche und/oder außergerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Eintrages entstehen.
11. Die Stadtmarketing GmbH behält sich vor, undeutliche oder sprachlich fehlerhafte Manuskripte zu korrigieren. Soweit der Auftraggeber nicht auf Anwendung der alten Rechtschreibung besteht, hält die Stadtmarketing GmbH sich bei der Produktion des Ravensburger Einkaufsführers an die neue Rechtschreibung.
12. Der Ravensburger Einkaufsführer wird nach bestimmten typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung und den Umbruch der Einträge gewisse Regeln, deren Berücksichtigung sich die Stadtmarketing GmbH vorbehält.
13. Die Stadtmarketing GmbH ist berechtigt, die erteilten Aufträge für einen Eintrag im Ravensburger Einkaufsführer im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten auch in elektronischen Medien zu verbreiten. Ferner ist die Stadtmarketing GmbH berechtigt, Einträge in Marktanalysen zu verarbeiten.
14. Für Einträge, deren Gestaltung von der Stadtmarketing GmbH übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich bei der Stadtmarketing GmbH. Auch eine Nutzung bzw. Übernahme wesentlicher Gestaltungsmerkmale von Einträgen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Stadtmarketing GmbH.
